Outsourcing verschlankt die Strukturen und sichert den Bestand der selbstständigen Unternehmen. Nicht nur Fusionen führen zu Kosteneinsparungen, auch Kooperationen bei Klein- und Mittelbetrieben können zum Überleben beitragen - deshalb:
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Falsch: Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet: Ein Anbieter darf seinen Kunden schon einen Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen. Er muss dies aber nicht tun. Er kann den Kunden auch gleich betreiben. Eine bestimme Anzahl Mahnungen vor einer Betreibung ist nicht Vorschrift.
Falsch: Ein Verkäufer darf Mahnspesen ab der ersten Mahnung draufschlagen – allerdings nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vorgesehen ist. Laut Gesetz schuldet ein Kunde lediglich einen Verzugszins von fünf Prozent ab der ersten Mahnung.
Falsch: Massgebend ist das Empfangsdatum der Rechnung. Beispiel: Zahlbar innert zehn Tagen bedeutet, man hat ab Erhalt der Rechnung zehn Tage Zeit, um sie zu bezahlen. Es ist ratsam, sich das Empfangsdatum zu notieren, wenn das Rechnungsdatum mehrere Tage vom Empfangsdatum abweicht.